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   VGH Bayern, 28.05.2001 - 23 C 01.1049   

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https://dejure.org/2001,56644
VGH Bayern, 28.05.2001 - 23 C 01.1049 (https://dejure.org/2001,56644)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.05.2001 - 23 C 01.1049 (https://dejure.org/2001,56644)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Mai 2001 - 23 C 01.1049 (https://dejure.org/2001,56644)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 08.08.2017 - 14 C 17.559

    Rechtsanwaltsvergütung nach Trennung von Verfahren

    Auch wenn eine Verfahrensgebühr vor der Verfahrenstrennung bereits (anteilig) aus dem Gesamtstreitwert erwachsen ist, fallen in den durch die Trennung verselbständigten Verfahren entsprechende Gebühren aus den jeweiligen geringeren Streitwerten erneut an; dies gilt für das unter dem alten Aktenzeichen fortgeführte Verfahren in gleicher Weise wie für die mit neuen Aktenzeichen versehenen abgetrennten Verfahren (Abweichung von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in den Beschlüssen vom 30. Januar 2007 - 25 C 07.161 - juris Rn. 3 und vom 28. Mai 2001 - 23 C 01.1049 - juris Rn. 4).

    Der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in den Beschlüssen vom 30. Januar 2007 - 25 C 07.161 - (juris Rn. 3) sowie vom 28. Mai 2001 - 23 C 01.1049 - (juris Rn. 4), wonach auch nach Trennung der Verfahren für den Rechtsanwalt die bereits entstandene, anteilig zu bemessende Gebühr maßgeblich bleibt und eine Berechnung nach Einzelstreitwerten ausscheidet, schließt sich der Senat nicht an.

  • VG Bayreuth, 24.03.2021 - B 1 M 20.74

    Kostenerinnerung, Verfahrens- und Terminsgebühr bei Abtrennung

    Er wies auf Entscheidungen des BayVGH (B. v. 30.1.2007 - 25 C 07.161 und B.v. 28.5.2001 - 23 C 01.1049) hin, in welchen die Auffassung vertreten worden sei, dass eine Berechnung nach einzelnen Streitwerten ausscheide sowie auf die im Beschluss des BayVGH vom 8.8.2017 (Az. 14 C 17.559) vertretene abweichende Auffassung.

    Hinsichtlich der konkreten Berechnung der jeweiligen Gebühren hat der BayVGH in seiner früheren Rechtsprechung (vgl. B.v. 30.1.2007 - 25 C 07.161 und B.v. 28.5.2001 - 23 C 01.1049) die Ansicht vertreten, dass zwingend der Anteil des jeweiligen Verfahrens am Gesamtstreitwert zu ermitteln und hieraus die anteilige Gebühr zu berechnen sei.

  • VG Würzburg, 28.06.2017 - W 4 M 17.542

    Kein Wahlrecht des Rechtsanwalts zur Abrechnung aus dem Gesamtstreitwert oder den

    Diese Rechtsprechung, die zunächst noch unter Geltung der BRAGO erfolgt ist (BayVGH, B.v. 28.5.2001 - 23 C 01.1049 - juris) und die sich insbesondere auch mit der abweichenden Literaturmeinung auseinandersetzt, wird auch unter Geltung des RVG fortgeführt (vgl. VG Augsburg, B.v. 12.11.2008 - Au 5 M 08.1084 - VG Würzburg, 23.03.2016, W 5 M 15.1091 -).
  • VG Würzburg, 28.06.2017 - W 4 M 17.541

    Wahlrecht des Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrensgebühr

    Diese Rechtsprechung, die zunächst noch unter Geltung der BRAGO erfolgt ist (BayVGH, B.v. 28.5.2001 - 23 C 01.1049 - juris) und die sich insbesondere auch mit der abweichenden Literaturmeinung auseinandersetzt, wird auch unter Geltung des RVG fortgeführt (vgl. VG Augsburg, B.v. 12.11.2008 - Au 5 M 08.1084 - VG Würzburg, 23.03.2016, W 5 M 15.1091 -).
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